Die Zuzahlung wird mit der ersten, spätestens der zweiten Therapieeinheit fällig.
Sie erhalten dafür eine Quittung.
Sind Sie von Zuzahlungen befreit?
Bitte zu Beginn Ihren Befreiungsausweis vorlegen (Achtung: Beim Jahreswechsel werden eventuell Rezeptgebühren fällig)
Die Behandlung wird vorzeitig beendet?
In diesem Fall legen Sie bitte Ihre Quittung vor.
Sie erhalten die zuviel gezahlte Gebühr zurück und Sie bekommen eine neue Quittung.
Wird die Zuzahlung zur zweiten Behandlung nicht bezahlt, erhalten Sie eine schriftliche Erinnerung.
Wird der Betrag bis zum Ende der Behandlung nicht ausgeglichen, erhält Ihre Krankenkasse einen Vermerk und ist verpflichtet, die Zuzahlung zu leisten.