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Zuzahlungen der Rezeptgebühren

  • Die Zuzahlung wird mit der ersten, spätestens der zweiten Therapieeinheit fällig.
    Sie erhalten dafür eine Quittung.
  • Sind Sie von Zuzahlungen befreit?
    Bitte zu Beginn Ihren Befreiungsausweis vorlegen
    (Achtung: Beim Jahreswechsel werden eventuell Rezeptgebühren fällig)
  • Die Behandlung wird vorzeitig beendet?
    In diesem Fall legen Sie bitte Ihre Quittung vor.
    Sie erhalten die zuviel gezahlte Gebühr zurück und Sie bekommen eine neue Quittung.
  • Wird die Zuzahlung zur zweiten Behandlung nicht bezahlt, erhalten Sie eine schriftliche Erinnerung.
  • Wird der Betrag bis zum Ende der Behandlung nicht ausgeglichen, erhält Ihre Krankenkasse einen Vermerk und ist verpflichtet, die Zuzahlung zu leisten.

 

 


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